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Wie verläuft ein Depotübertrag?

Wer Wertpapiere erworben hat und in einem Depot verwalten lässt, kann diese auch von einem Depot zum anderen übertragen. Aufgrund der technischen Entwicklung geschieht dies überwiegend elektronisch.  Im Allgemeinen werden die Wertpapiere rein physikalisch in Form von Globalurkunden bei Zentralverwahrern aufbewahrt. Zentralverwahrer werden auch Wertpapiersammelbank genannt. Auch den Begriff Kassenverein findet man.

Ein Depotübertrag erfolgt durch Abbuchung vom einen und Hinzubuchung auf das andere Depot. Die Aktien selber werden hierbei nicht berührt. Es gibt Unterschiede hinsichtlich des Ablaufes. Dies hängt davon ab, ob altes und neues Depot bei derselben Bank oder bei unterschiedlichen Banken verwaltet werden.

Aufgrund der Abführung der Abgeltungssteuer müssen der neuen Bank ggf. Informationen über Kauftage und -kurse sowie „Töpfe“ zum Zwecke der Verlustverrechnung mitgeteilt werden. Bei einem Übertrag auf die gleiche Person werden der neuen Bank auch die Steuerdaten mitgeteilt. Bei einem Übertrag auf eine andere Person geht man automatisch von einem Verkauf aus. Ausnahme: Der Depotinhaber informiert seine Bank, dass bei der Übertragung keine Zahlung erfolgt ist. Die mit einem Verkauf verbundene Steuerpflicht kommt dann nicht zum Tragen. Davon unabhängig geht über diesen Vorgang eine Mitteilung der Bank an das zuständige Finanzamt.

Rein rechtlich gesehen dürfen bei einem Übertrag nur Fremdgebühren an den Kunden weiterbelastet werden. Manche Banken locken Neukunden auch mit einem kostenlosen Übertrag.