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Aktiendepot

Ein Aktiendepot eröffnen – Tipps für Einsteiger

In Aktien anlegen ist modern und so möchten sich viele Verbraucher gern aufs Börsenparkett wagen. Doch kaum hat man sich zu diesem Schritt entschieden, steht man schon vor der nächsten Hürde. Wie eröffnet man eigentlich ein Aktiendepot und bei welcher Bank soll man es eröffnen. Doch eigentlich wollen Aktien-Einsteiger hier schon den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt machen. Denn erst muss man sich nach gründlicher Analyse für eine Bank entscheiden und dann erst kann man dort sein Aktiendepot eröffnen.

Ist die richtige Bank erst einmal gefunden, helfen einem die folgenden vier Schritte dabei den Durchblick zu behalten, wenn um die Eröffnung eines Aktiendepots geht.


Die Informationssuche

Wer dachte, mit der Suche nach der richtigen Bank sei der Rechercheaufwand vorbei, der hat leider aufs falsche Pferd gesetzt. Am leichtesten ist es natürlich zum Kundenberater der Bank zu gehen und sich ausführlich beraten zu lassen. Wer aber diese Zeit nicht hat, kann auch online recherchieren, wie man ein Aktendepot eröffnen kann.
Bei einigen Banken hat man sogar die Möglichkeit, sich Informationsmaterial auf dem Postweg zukommen zu lassen. Falls diese Option vorhanden ist, so sollte man sie in jedem Fall in Anspruch nehmen.

Ein Konto einrichten

Hat man das Informationspaket erhalten oder die Informationen auf der Webseite der Bank gelesen, so wird man feststellen, dass man ein Verrechnungskonto benötigt, um überhaupt ein Aktiendepot zu eröffnen. Manchmal wird dieses Konto auch als Tagesgeldkonto bezeichnet. Dieses Konto heißt so, weil man über das Geld dieses Kontos täglich frei verfügen kann und im Falle von Guthaben auf dem Konto sogar noch Zinsen erhält.

Das Verrechnungskonto wird außerdem manchmal als Broker-Konto oder Girokonto betitelt. Doch egal unter welchem Namen dieses Konto läuft, es ist wichtig, dass es vorhanden ist, weil man nur darüber die Aktiengeschäfte abwickeln kann. Zum Beispiel werden die Dividenden, die man erzielt, auf dieses Konto gutgeschrieben.

Risikoklasse oder Kenntnisstufe – zwei Begriffe für dieselbe Sache

Obwohl es in der Reihenfolge erst Schritt drei ist, so ist dieser Schritt dennoch der wichtigste. Hier geht es nämlich ganz konkret um die eigenen Kenntnisse und Erfahrungen mit dem Wertpapierhandel. Wenn man ein Anfänger im Wertpapierhandel ist, verfügt man natürlich über keinerlei Kenntnisse und Erfahrungen. Wenn man diese Tatsache aber wahrheitsgemäß angibt, dann kann man schlicht und einfach keine Aktien kaufen. Und das ist ein Teufelskreislauf. Nur mit Kenntnissen und Erfahrungen darf man mit Aktien handeln. Wenn man diese nicht hat, so ist das nicht möglich, so dass man erst gar keine Kenntnisse und Erfahrungen sammeln kann. Welchen Stand der Kenntnisse und Erfahrungen man hier angibt, bleibt jedem Anleger selbst überlassen.

Nachweis der Identifikation

In diesem Schritt muss man sich identifizieren, damit das Aktendepot ganz eindeutig einer Person zugeordnet werden kann. Praktisch muss man hierfür mit dem Identifikationsbeweis der Bank, dem Personalausweis und eventuell noch mit dem Kenntnisstufe-Formular zur Post gehen. Auf der Post muss man dann im Beisein eines Postbeamten eine Erklärung unterschreiben.

Der Postbeamte beglaubigt dann die Unterschrift und leitet die Papiere der Bank zu. Dann heißt es für den frisch gebackenen Aktionär nur noch warten bis die Kontounterlagen wieder bei ihm eintreffen. Und dann kann es losgehen mit dem Tanz auf dem Börsenparkett.