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Hypothek

Wer Wohneigentum erwerben möchte und das dafür benötigte Baugeld bei einer Bank als Kredit aufnimmt, der nimmt eine Hypothek auf. Diese wird immer ins Grundbuch eingetragen. Die Hypothek ist eine Sicherheitsleistung für die Bank, die den Kredit gewährt. Somit stellt sie ein Grundpfandrecht dar, das auf einem Grundstück, einem Gebäude oder dem Erbbaurecht bestehen kann. Sobald ein Kaufvertrag unterschrieben wurde, wird die Hypothek von einem Notar ins Grundbuch eingetragen. Solange der Gläubiger das Darlehen an die Bank zurück zahlt, hat die Bank das Recht auf den Eintrag der Hypothek. Sobald das Darlehen komplett abgezahlt wurde, wird die Hypothek aus dem Grundbuch gelöscht. Findet vorher eine Umfinanzierung statt, so wird der neue Gläubiger, an den die Hypothek übergeht, in das Grundbuch eingetragen.